Franz Xaver Schwarz (1875-1947)

Reichsschatzmeister der NSDAP 1925/45

Franz Xaver Schwarz
Franz Xaver Schwarz (1875 - 1947)

Franz Xaver Schwarz [1] wurde am 27. November 1875 in Günzburg im bayerischen Schwaben, bei der Mündung der Günz in die Donau, geboren. Er war das siebte von acht Kindern. Sein Vater war Bäckermeister. Nach Beendigung der Volksschule besuchte er die Günzburger Berufsfortbildungschule.

1892 beschließt er, lieber die mittlere Beamtenlaufbahn einzuschlagen. Er begann zunächst als Volontär an das Günzburger Amtsgericht und war dann bei einem Notar tätig. Am 12. Januar 1895 wurde er zum Militärdienst eingezogen und kam ins Königlich Bayerisches Infanterie-Leibregiment München. Nach einem Jahr wurde er, inzwischen Unteroffizier, zum Verwaltungsdienst beim Münchener Stadtkommandanten abkommandiert, wo er bis September 1899 blieb.

Am 26. August 1899 heiratete er die Lehrertochter Berta Breher. Kurz darauf, am 27. Dezember 1899, wechselte er - auf Empfehlung seines Stadtkommandanten - in die Münchener Stadtverwaltung über. Er absolvierte dort die Prüfung für den mittleren Staats- und Gemeindeverwaltungsdienst sowie drei Spezialprüfungen: der Bau-, Feuer- und Lebensmittelpolizei. 1902 kam er zur Landwehrübung beim 15. Bayerischen Infanterie-Regiment. 1904 erfolgte seine Berufung zum Assistenten bei der Münchener Bezirksinspektion. Er behielt diesen Posten bis zum 1. September 1914.

Sofort nach dem Ausbruch des Weltkrieges wurde er als Offizierstellvertreter zum Landsturmbataillon Weilheim einberufen und am 1. November zum Feldwebel-Leutnant ernannt. Am 1. April 1915 wurde er zum Landwehr-Infanterieregiment Nr. 3 versetzt. Auf Grund eines schweren Magenleidens, an dem er auch in späteren Jahren noch ständig litt, erhielt er 1916 seinen Abschied von der Feldtruppe und wurde zum Kommandeur des Ersatzbatataillons Freising versetzt; dort blieb er bis 1918. Kurz vor seiner geplanten Entlassung aus dem Militärdienst 1918 erkrankte er erneut, so dass sich seine Entlassung aus dem Heer bis zum 25. Dezember 1918 verzögerte. Er wurde zunächst als Angestellter der Militärverwaltung und dann als städtischer Beamter in München tätig. Am 18. Februar 1920 erfolgte noch seine Beförderung zum Leutnant der Landwehr a.D.

Schwarz wurde nach dem Zusammenbruch 1919 Mitglied des 'Schutz- und Trutzbundes' und der Einwohnerwehr. Im Jahre 1922 trat er der NSDAP bei; vom September bis November 1923 war er auch Mitglied des Deutschen Kampfbundes und am 8/9. November 1923 nahm er am misslungenen Hitlerputsch teil. Der Werdegang der alten NSDAP endete dann mit der Auflösung der Partei am 9. November und der Beschlagnahme ihres Vermögens.

Am 9. Juli 1924 wählte die Mitgliederversammlung der Grossdeutschen Volksgemeinschaft (GDV) während der Haftzeit Hitlers in Landsberg Streicher zum 1. und Esser zum 2. Vorsitzenden, Schneider zum Obersekretär und Schwarz zum 1. Kassier. Sie betrachteten Hitler als massgebenden Führer [2]. Schwarz übernahm die Aufgabe eines Kassierers im Völkischen Block der 'Grossdeutschen Volksgemeinschaft'. Zusammen mit der 'NS Freiheitsbewegung Grossdeutschlands' waren sie die Ersatzorganisationen für die nach dem Hitlerputsch verbotene NSDAP. Es waren aber Organisationen, die dazu von Hitler nicht ermächtigt waren.

Zu den Münchner Stadtratswahlen vom 7. Dezember 1924 liess Schwarz die nationalsozialistischen Wahlkandidaten zuvor eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen, in der sie sich ohne Einschränkung oder Bedingung auf dem Boden des Hitlerprogrammes stellten und versicherten, ein etwa zufallendes Mandat lediglich als das Mandat Hitlers anzusehen und bereit waren, auf dessen Wunsch oder Befehl bedingungslos das Mandat niederzulegen [3]. Die Stadtratswahl verlief übrigens für die Bewegung ziemlich erfolglos.

Nach der Neugründung der Hitlerbewegung am 27. Februar 1925 wurde Schwarz noch am selben Tag Mitglied der neuen NSDAP; er hatte die sehr niedrige Mitgliedsnummer 6. Hitler, inzwischen Ende 1924 aus der Festungshaft entlassen, liess Schwarz zu sich kommen. Dieser machte ihm dabei das Angebot, weiter für die neuzugründende NSDAP tätig zu sein. Hitler nahm das Angebot sofort an mit den lobenden Worten "Schwarz, das einzig Gute, was ich aus dieser Grossdeutschen Volksgemeinschaft übernehme, sind Sie"[4].

Schwarz leitete dann die Liquidation der GVG und begann gleichzeitig den Neuaufbau der Finanz- und Verwaltungsorganisation der neuen NSDAP. Er gab sein sicheres Brot bei der Stadt München auf und liess sich als Beamte in den Ruhestand versetzen, um sich ganz der Arbeit für die Bewegung widmen zu können. Zu diesem Zeitpunkt war er Oberinspektor; er wurde später nachträglich zum Oberamtmann befördert.

Hitler hatte anfänglich die Parteifinanzen persönlich verwaltet und zwar ganz formlos: eine grosser Zahl der Unterlagen, besonders was der Herkunft des Geldes anging, hatte nur er im Kopf und fast nichts war belegt [5], was eine untragbaren Zustand darstellte. Bald darauf, am 21. März 1925, wurde Schwarz dann hauptberuflich Schatzmeister der neuen NSDAP [6]. Ein schwieriger Anfang, da weder Büroräume, noch Einrichtungsgegenstände oder Kapital zur Verfügung stand.

Anfänglich sollte Schwarz nur die finanzielle Maschinerie aufsetzen und dann die Arbeit einem jüngeren und gesünderem Parteigenossen überlassen. Aber als er drei Jahre später versuchte, dies zu realisieren, überzeugte Hitler ihn, in seiner Stellung zu bleiben. Persönliche Treue zu Hitler, Ehrgeiz des Fachmannes und Stolz auf eigener Leistung verhalfen Schwarz leicht dazu, dieser Bitte nachzugeben. Schwarz selber hat die Notwendigkeit einer geordneten Finanzlage schon früh erkannt und ausgesprochen: jede Organisation, die eines finanziellen Fundaments entbehren muss, trägt den Todeskeim in sich [7].

Am 21. August 1925 wurde in einer in den Geschäftsräumen der NSDAP in der Schellingstrasse 50 stattfindenden Zusammenkunft beschlossen, den "Nationalsozialistischen deutschen Arbeiterverein e.V., Sitz München" zu gründen. Die vorgelegten Satzungen wurden genehmigt und von sieben Mitgliedern unterschrieben: sie verliehen der NSDAP Rechtscharakter. Bis zu einer endgültigen Regelung wurde der Vorstand einstimmig gewählt: Hitler als Vorsitzender, Schwarz als Kassier, Schneider als Schriftführer. Erst am 10, Oktober 1925 wurde die Satzung beim Vereinsregister eingetragen) [8]; eine von der Parteileitung vorgeschlagene Neufassung der Satzung wurde am 30. Juni 1926 ins Verfassungsregister (Band 20, Nr. 67/a) eingetragen [9].

Das Amt des Reichsschatzmeisters war im Paragraphen 6 Absatz 6 verankert: "Die Hauptleitung des Vereins (bzw. der Partei-Reichsleitung) besteht aus ... dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister". Hitler selbst hatte wiederholt die Notwendigkeit betont, dass die Verwaltung in der Partei unabhängig von der politischen Führung sein müsste. Durch Anordnungen und Verfügungen verlieh er der besonderen Stellung der Verwaltung der Partei und ihres Chefs, dem Reichsschatzmeister, rechtlichen Ausdruck.

Am 30. Juli 1927 gab Hitler in der Generalmitgliederversammlung der NSDAP im Bürgerbräukeller, nach dem Kassenbericht des Schatzmeisters Schwarz, seinen Rechenschaftsbericht. Dann wurde der Vorstand einstimmig wiedergewählt. Anschließend gab Hitler seinen Vortrag zur politischen Lage [10].

Durch die Kommunalwahl vom Dezember 1929 gelangten acht Nationalsozialisten in den Münchener Stadtrat. Auch Schwarz erhielt ein Mandat für die NSDAP, das er bis Oktober 1934 innehatte. Er zeigte sich sehr aktiv; seine berufliche Kenntnis der Stadtverwaltung brachte ihm hier seine Nütze. Ihm blieb aber bei der wachsenden Parteiarbeit zunehmend weniger Zeit.

Am 20. August 1930 beanstandete Schwarz, aufgrund einer Untersuchung der Finanzbelege der OSAF Pfeffer von Salomons, dass diese größtenteils nicht den Anforderungen entsprachen. Es bestünde der Verdacht, dass Pfeffer falsch gebucht habe. Schwarz befand es für notwendig, sämtliche der SA unterstehenden Wirtschaftsbetrieben dem Reichsschatzmeister direkt zu unterstellen und dem Obersten SA-Führer künftig keine Mittel mehr zur freien Verfügung zuzuweisen etc. [11]. Es folgten Gespräche Hitlers mit u.a. Goebbels und Schwarz über die Finanzierung der SA [12].

Im April 1930 wurde Schwarz von der Frau Elisabeth Barlow ein Kaufsangebot über das ehemalige Barlowpalais in der Brienner Strasse 45 unterbreitet: ein 1928 im Biedermeierstil erbautes Adelspalais. Schwarz leitete das Angebot am 1. Mai an Hitler. Der Vorschlag erschien zunächst fast unausführbar, die Entscheidung fiel aber doch schnell und der Kaufvertrag wurde am 26. Mai unterzeichnet. Nach größeren Umbauarbeiten wurde das Gebäude, als Reichsgeschäftsstelle der NSDAP jetzt 'Braunes Haus' genannt, am 1. Januar 1931 bezogen [13]; auch das Reichsschatzmeisteramt fand hier seine Unterkunft. Hitler veröffentlichte noch am 26. Mai einen Aufruf zur extra Finanzhilfe [14].

Am 30. November 1930 erliess Hitler seine Anordnung über die Gewährung von kostenlose Rechtsschutz für Mitglieder der NSDAP im Dienste der Bewegung. Die Rechtsabteilung der NSDAP, unter der Führung von Hans Frank, regelte den Rechtsschutz und Reichsschatzmeister Schwarz die finanzielle Vorschriften [15]. Am 18. Dezember 1931 wurde Schwarz zum SA-Gruppenführer ernannt.

Im Juni 1933 wurde er Vorsitzender eines Untersuchungsausschusses des Münchener Stadtrats zur Überprüfung zahlreicher Beschwerden in Personalsachen. Im Juni 1933 trat er der SS bei und am 1. Juli 1933 wurde er zum SS-Obergruppenführer ernannt. Vom 3. Oktober 1933 bis in 1944 war Schwarz ordentliches Mitglied der Akademie für Deutsches Recht in München. Am 9. November 1933 wurde er SA-Obergruppenführer, unter Beibehalt seines SS-Dienstgrades. Er wurde zum Stabe des Obersten SA-Führers (damals Ernst Röhm) zugeteilt.

Hitlers Anordnung über Rechtslage und Finanzgebarung der NSDAP vom 25. August 1931 [16] bezog sich auf Briefe von Geschäftsleuten an die Reichsleitung, mit Forderungen aller Art gegen Untergliederungen der NSDAP, die offensichtlich in Erfüllung übernommener Verpflichtungen versagten. Hitler betonte und wiederholte, dass Rechtsgeschäfte aller Art, die die Gesamtpartei angingen, in jedem Einzelfalle vorher zur Begutachtung der Reichsleitung zugesandt werden müssten. Nur Reichsschatzmeister Schwarz hatte die Vollmacht, ihn (Hitler) und damit die Gesamtbewegung auf dem Gebiete der Wirtschaft und Finanzgebahrung zu vertreten [17].

Am 16. September 1931 wurde Schwarz formell durch eine notarielle Vollmacht zum einzigen Generalbevollmächtigten in allen finanziellen Angelegenheiten des Nationalsozialistischen Arbeitervereins (Vermögensträger der NSDAP) ernannt [18]: das Fundament, auf dem Schwarz den gewaltigen Verwaltungsapparat der NSDAP als sein persönliches Ressort aufbauen konnte. In allen Auseinandersetzungen waren diese Vollmachten Schwarz' häufigstes und durchschlaggebendes Argument. Auch dem Stellvertreter des Führers, Rudolf Hess, dessen Hauptaufgaben darin bestanden, die Parteiarbeit zu koordinieren und die NSDAP auf der obersten Ebene der Reichsregierung zu vertreten, war Schwarz nicht unterworfen [19].

Nach der Meinung Hitlers und Schwarzs hatte die Parteiführung ihre Macht nach unten auf zwei grundsätzlich nebengeordneten Organe delegiert: dem Stellvertreter für die politischen und dem Reichsschatzmeister für die finanziellen und verwaltungstechnischen Belange [20]. Ein klares Nebeneinander, aber nur durchführbar bei beiderseitiger Elastizität und ständigem gegenseitigen Kontakt und nur reibungslos zu verwirklichen, wenn alle wesentlichen geplanten Massnahmen bereits in der obersten Führung aufeinander abgestimmt waren. Dies nun war nicht immer der Fall ! Ein Beispiel: wenn weder Stellvertreter Hess sich nach den finanziellen Möglichkeiten des Reichsschatzmeisters richtete, noch Schwarz seinen Gauschatzmeistern genügend Bewegungsfreiheit liess um gegebenenfalls zusätzliche Mittel zu beschaffen, müssten die beiderseitigen Forderungen und Ansprüche in der konkreten Situation häufig unversöhnlich aufeinanderprallen und in Kraftproben ausarten [21].

Durch seine Finanzverwaltung hatte Schwarz sehr wesentlich dazu beigetragen, die NSDAP in den letzten Jahren der Weimarer Republik vor dem Zusammenbruch zu retten, besonders in den Tagen, in denen die damaligen Regierungen versuchten, durch Zermürbungstaktiken die Partei wenigstens finanziell zu erledigen. Schwarz musste all seine buchhalterische Kreativität allzu oft zur Hilfe rufen um ein finanzielles Eklat aufzuschieben [22]. Viele Notizen in Goebbels' Tagebüchern beweisen die damalige, oft fast fatale Geldnot der Bewegung. Die NSDAP war 1932 fast durch einen Wahlmarathon zermürbt, den sie sich nicht mehr leisten konnte [23]. Besonders nervös waren dabei diejenige Funktionäre, die vom Geld der Partei lebten: die Chance für eine neue Existenz war bei den Millionen von Arbeitslosen recht gering.

Parallel mit dem Aufbau der Finanzorganisation hatte Schwarz die Grundlage geschaffen für den Bau der inneren Verwaltung der NSDAP, zweifellos in überwiegendem Masse sein persönliches Werk. Das Verwaltungsführerkorps, zentral in München und dezentral in den Gau-, Kreis- und Ortsleitungen war dem Reichsschatzmeister sachlich allein verantwortlich; jedoch untrennbar auch mit dem politischen Führerkorps verbunden, was eine enge Querverbindung darstellte [24]. Der Umfang des Verwaltungsapparates sollte nicht unterschätzt werden, da die Partei ein sehr starkes bürokratisches Element enthielt, das immer größer wurde.

Dadurch, dass Schwarz frühzeitig in sein Amt einrückte, konnte er nicht nur einen völligen Neuanfang gewinnen und sein Amt und seinen Einfluss mit dem allmähligen Anwachs der Bewegung systematisch und organisch aufbauen, sondern er hatte auch die Gelegenheit, sich mit dem Zuwachs seiner Kompetenzen auf die immer umfangreicher werdende Aufgaben einstellen: er wuchs somit in seinen Tätigkeiten hinein.

Auf diese Leistungen gründeten sich dann ganz wesentlich Schwarz' starkes Selbstbewusstsein und das Ansehen, das er in der Partei genoss. Er blieb aber im Grunde genommen der unpolitische, saubere, korrekte und tüchtige Beamte ohne politischen Weitblick. Er zeigte sich oft ein penibler Kleinbürger und stand dem unbürokratischen Durcheinander der meisten obersten Parteidienststellen fremd gegenüber. Oft hatte er Reibereien mit verschiedenen Parteigrössen;. seine peinliche Korrektheit machte sich bei diesen nicht gerade geliebt.

Als Goebbels am 9. April 1926 Schwarz zum erstenmal begegnete, notierte er in seinem Tagebuch am 13. April 1926 seine Eindrücke: "Abgebauter Beamte, kleiner Idealismus, peinlich in Geldsachen, Münchener Schnauze, freundlich ins Gesicht: der Kassier"[25]. Am Ende des Krieges (November 1944) beurteilte er Schwarz sehr positiv: "Überhaupt ist Schwarz einer unserer zuverlässigsten und seriösesten Parteimänner, der sozusagen einen ruhenden Pol in der Erscheinungen Flucht darstellt"[26].

In späteren Jahren befähigten sein Selbstbewusstsein und seine zähe Zielstrebigkeit Schwarz, den an politischer Macht stets stärker werdenden Hoheitsträgern entgegentreten zu können. Es gelang ihm auch, seinen 'Unterbau' (Kreis- und Ortsgruppenkassenleiter, Gauschatzmeister) dem bestimmenden Einfluss dieser Hoheitsträger grossenteils zu entziehen [27].

Hinzu kam die hohe Wertschätzung Hitlers, der ihn empfand als eine wunderbare Mischung von gewissenhafter Genauigkeit da und von Großzügigkeit dort [28]; Schwarz hatte ins Finanzverwaltungswesen eine Ordnung hereingebracht der Art, dass allen anderen Parteien tausendmal übertraf .. und eine Riesenorganisation verwaltungstechnisch phantastisch aufgebaut [29] usw. Letzten Endes gab Hitlers Rückhalt Schwarz die Sicherheit seines Auftretens in allen Auseinandersetzungen.

Schon früh - seit 1926, aber dann noch erfolglos - war Schwarz bestrebt, das Finanzgebahren der Gaue und Ortsgruppen auf die Einhaltung der Bestimmungen zum Kassenwesen zu überprüfen. Er begann ab 1930 den Aufbau eines geregelten Revisionswesen der NSDAP festzusetzen; Anlass war mehrere Fälle von Veruntreuungen von Parteigeldern. Bis zur Machtübernahme beschränkte sich dieser Aufbau noch auf einige wenige Gaue. Dann begann Schwarz systematisch, seine Schatzwarte aus der Unterstellung unter die Gauleiter zu lösen und allmählich zu einer homogenen, ihm ergebenen Bürokratie umzuformen [30]. Das geschah nicht ohne Schwierigkeiten: als den Gauleitern die Kontrolle der Finanzen entzogen wurde, musste der Gauschatzmeister zwangsläufig zum Schlüsselfigur worden. Dies war Grund für Konflikten, da unklar war, wer den Gauschatzmeister ernannte, was für ein und wer schließlich hierzu ernannt wurde [31]. Alle weiteren praktischen Reibungen verlagerten sich dann auf die regionale Ebene zwischen Gauleiter und Gauschatzmeister. Theoretisch war die Lage eindeutig: der Gauschatzmeister war in sachlicher Hinsicht dem Reichsschatzmeister unterstellt; Ernennung und Absetzung erfolgten durch den Reichsschatzmeister im Einvernehmen mit dem Gauleiter [32]: die Realisierung der Trennung von Parteiverwaltung einerseits und politischer Führung andererseits. Praktisch war es nicht immer so einfach, hingegen mitunter kompliziert [33]: einigen Gauleitern gelang es, ihre Gauschatzmeister so weit zu ermürben, dass sie ihre Stellung praktisch aufgaben. Oft (nicht immer, aber doch erstaunlich oft) sass doch allerdings Schwarz in diesen Fällen am längerem Hebelarm, da er nicht davor zurückschreckte, die Parteiarbeit so lange zu boykottieren, bis er seine Ansprüche durchgesetzt hatte. Durch sein zähes und zielstrebiges Hinarbeiten gelang es ihm, die Opposition gegen seine Massnahmen zurückzudrängen. Die Krisenzeit waren die Jahre 1936/38, später entwickelte sich im allgemeinen eine bessere Arbeitsatmosphäre, die jedoch wieder getrübt wurde, als Martin Bormann in den letzten Kriegsjahren das Ressort des Reichsschatzmeisters einzuengen versuchte [34].

Schwarz identifizierte sich, wie anders bei einem Altparteigenossen nicht zu erwarten war, mit dem Antisemitismus der NS-Bewegung. Er schaltete jüdische Firmen bei der Vergebung von Aufträgen aus und verpflichtete Architekten, Unternehmer und Zubringerfirmen, auch in Fällen, in denen die Partei nicht selbst als Auftraggeberin in Erscheinung trat, nur arische Betriebe zu berücksichtigen. Dabei wurde sogar die Geheime Staatspolizei mit eingeschaltet [35].

Schwarz schreckte davor zurück, in irgendeiner Form eine Verantwortung zu übernehmen, die sich früher oder später einmal zu einer Belastung der Parteifinanzen hätte entwickeln können. Das galt gewiss auch für etwaige wirtschaftliche Unternehmungen der NSDAP: er untersagte diese - auf ausdrücklichen Befehl Hitlers - in sowohl offener, als in getarnter Form - und er vertrat seine Meinung auch gegenüber Eingriffe von höchster Stelle. Seine Begründung war immer, dass durch den Zusammenbruch derartiger Unternehmen die Partei wiederholt finanziell schwer geschädigt worden sei.

Allerdings war das Reichsschatzmeisteramt überaus wichtig für die Industrie. Eine so umfassende Organisation wie die NSDAP musste als Auftraggeberin für die Wirtschaft von Bedeutung sein. Schwarz schaltete sich aufgrund seiner Generalvollmacht und seines Finanzkontrollrechts massgeblich ein und machte bei der Vergabe von Aufträgen und Bewirtschaftung bei der Partei seinen Einfluss überdeutlich geltend, ohne dabei auf irgendwelchen nennenswerten Widerstand zu stossen. Für die Bewegung wurde er zum entscheidenden wirtschaftspolitischen Faktor, was wieder einen erheblichen Zuwachs an konkreten Machtmitteln bedeutete. Er gliederte auch, unterstütz von Göring, praktisch alle Kompetenzen der Partei im Rahmen des Vierjahresplanes seinem Ressort ein und machte sich hier wirtschaftspolitisch wichtig. Ab Kriegsanfang im September 1939 verschärfte er die bisherigen Beschränkungen noch rigoros. So erliess er z.B. eine sofortige Sperre für sämtliche Bauvorhaben der Partei [36].

Schwarz erstrebte für die NSDAP auch eine Finanzunterstützung durch den Staat, aber nie durch staatliche Zuschüsse, sondern nur als Rückerstattung von für den Staat aufgewendeten Beträgen. Die Bedürfnisse der Partei waren dabei wichtiger als eine reelle Rückerstattung von Ausgaben, die für die Erfüllung staatlicher Aufgaben durch die Partei erfolgt wären. Beispiele: die Tätigkeit der Beauftragten der Partei nach der Gemeindeordnung, die Auskunfterteilung über die politische Zuverlässigkeit von Volksgenossen, die Tätigkeit nahezu aller Dienststellen der Partei im Dienste des Vierjahresplanes, die Tätigkeit der Rechtsämter (die zu einer fühlbaren Entlastung der Gerichte geführt haben soll), die Durchführung von Staatsakten usw. Diese Ausführungen hatten nach aussen hin den Anschein einer gewissen Berechtigung [37]. Die Beträge waren übrigens enorm: anfänglich jährlich 50 Millionen RM, später noch viel mehr.

Aus dem von Schwarz verwalteten Haushalt wurde zu Beginn des Dritten Reiches die gesamte Parteiorganisation finanziert, bis er zum Teil in den Reichshaushalt überführt wurde. Die NSDAP hatte eine Hilfskasse in Form eines vom Reichsschatzmeister verwaltetens Sozialfonds der Partei. Dieser war durch Umwandlung einer bisherigen SA-Versicherung in ein Parteiunternehmen entstanden [38]. Der Reichsschatzmeister traf auch die Entscheidungen über die Unterstützungsanträge. Erster Leiter war Martin Bormann; diesem gefiel diese Arbeit bald nicht mehr und am 27. Mai 1933 bat er den Führerstellvertreter Hess um anderweitiger Verwendung, da er als Leiter der Hilfskasse mit seinem damaligen Chef Schwarz Schwierigkeiten hatte und er innerhalb der Kassenverwaltung nicht mehr tätig sein möchte [39]. Hess übernahm darauf Bormann in seinem Stabe.

Im März 1933 wurde Schwarz, als Delegierter von Franken (Wahlkreis 24), zum Mitglied des Reichstags gewählt. Er blieb M.d.R. bis 1945. Am Ende des Machtübernahmejahres 1933 würdigte Hitler die Verdienste seines Reichsschatzmeisters in einem persönlichen Schreiben: "Die Führung des Kampfes um die Macht war für die NS Bewegung nur möglich dank Ihrer glänzenden Organisation. Die Grundlagen dieser Organisation verwaltungsmässig und finanziell hergestellt zu haben war Ihr Verdienst..."

Auch in seinen Tischmonologen aus späteren Jahren (1942) wies Hitler noch gelegentlich auf Schwarz' Leistungen hin [40]. Seine unbedingte Gefolgschaftstreue, verbunden mit seinem grossen fachlichen und organisatorischen Können machten Schwarz zu einem gefügigen und fähigen Werkzeug Hitlers, der von seinem Reichsschatzmeister nie ein eigenes Machtstreben oder eine Opposition zu befürchten brauchte.

Schwarz ordnete im August 1933 allen Gauen an, die Stelle eines hauptamtlichen Revisors zu schaffen, anfänglich dem Gauleiter unterstehend und damit ohne unmittelbaren Einfluss des Reichsschatzmeisters auf die Überprüfung des regionalen Finanzwesens: Schwarz hatte nur die Möglichkeit, bei festgestellten Mängeln zu beanstanden, nicht die Macht, diese zu ändern. Anfang 1936 verfügte er daher eine Neustrukturierung des Revisionswesens im Reich durch die Einstellung eigener, ihm direkt unterstellten Beauftragten, denen das gesamte Revisionswesen unterstand, das somit aus dem Verantwortungsbereich der Gauleiter herausgelöst wurde [41].

Am 23. März 1934 ernannte Hitler Schatzmeister Schwarz zum Generalbevollmächtigten in allen Vermögensangelegenheiten der NSDAP. Die Anordnung wurde nicht formell im Reichsgesetzblatt veröffentlicht [42]. Es gelang Schwarz mit Hilfe dieser von Hitler erlangten Vollmachten seine Mitarbeiter zu einer einheitlichen vertikalen Bürokratie zusammenzuschweißen, die einzige wirklich funktionierende hierarchische Parteibürokratie der NSDAP mit einem eigenen Ethos unbestechlicher Dienstbarkeit [43].

Mit der Verordnung zur Durchführung des 'Gesetzes zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat' vom 29. März 1935 wurde Schwarz alleinverantwortlich für alle Vermögensfragen der NSDAP und (sehr wichtig!) ihrer sämtlichen Gliederungen [44]. Gegenüber den angeschlossenen Verbänden wurde Schwarz die Finanzaufsicht zugestanden [45]. Alle Behörden hatten dem Reichsschatzmeister und seinen Beauftragten zur Erfüllung seiner Obliegenheiten jede Hilfe zu leisten und seinen Ersuchen zu entsprechen.

Am 29. April 1935 erliess Schwarz eine ausführliche Ausführungsbestimmung zu dieser Verordnung vom 29. März. Damit sicherte er sich seine alleinige letztinstanzliche Zuständigkeit in allen Vermögensfragen der Partei ab und wies nachdrücklich darauf hin, dass jede ohne seine Zustimmung oder Vollmacht getroffene Vereinbarung für die NSDAP ohne Verpflichtungsinhalt sei [46]. Ein wesentlicher Befugnis war auch die Mitgliederaufnahme, (laut Organisationsbuch der NSDAP:) "Die Aufnahme in die Partei erfolgt nach den vom Reichsschatzmeister jeweils erlassenen Bestimmungen" [47]. Die Mitgliedskartei war das 'Dogma' der Organisation; unentbehrliche Grundlage für die Massnahmen der Partei.

Die Beiträge der Mitglieder waren die Grundlage der Parteifinanzen; dabei gab es ein Unterschied zwischen Altparteigenossen mit einem festen Monatsbeitrag (vor dem 1. April 1933 der Partei zugehörend und schon in der Kampfzeit finanziell beitragend) und Neuparteigenossen (erst nach dem 31. März 1933 zugetreten): diese bezahlten nach Höhe der Einkommen gestaffelter Beiträge. Zwischen dem 1. Mai 1933 und dem 1. Mai 1939 gab es eine Mitgliedersperre, die allerdings ab 1. Mai 1937 etwas gelockert wurde.

Schwarz war auch für die Bearbeitung aller Blutordensangelegenheiten zuständig. Die formelle Verleihung geschah durch den Führer auf Antrag des Reichsschatzmeisters. Ursprünglich wurde der Orden nur an die etwa 1500 Teilnehmer des Hitlerputsches 1923 verliehen, später auch an diejenigen Parteigenossen, die im politischen Kampf schwer verwundet oder mit längeren Freiheitsstrafen belegt worden waren [48]. Auch in rechtlichen Fragen behielt Schwarz sich später der letzte Entscheidung vor und er betonte ausdrücklich sein Revisionsrecht bei allen Dienststellen der Partei, ihren Gliederungen und angeschlossenen Verbänden [49].

Das Gesetz zur Regelung der öffentlichen Sammlungen vom 5. November 1934 regelte die Zuständigkeit des Sammlungswesens. Der Reichsschatzmeister sollte die Genehmigungen für alle Sammlungen innerhalb der NSDAP erteilen. Öffentliche Sammlungen der NSDAP sollten im Einvernehmen des Schatzmeisters und des Innenministers [50] genehmigt werden. Die Folge war, dass den Gauen noch kaum eine Möglichkeit der unabhängigen Geldbeschaffung blieb. Infolge der strengen Finanzaufsicht hing schon 1934 jede finanziell aufwendigere Aktion der Gauleitungen von der Genehmigung und Großzügigkeit des Reichsschatzmeisters ab. Immer wieder versuchten die Gauleiter deshalb, diese Kontrolle zu unterlaufen [51].

Der 60. Geburtstag des Franz Schwarz' am 27. November 1935 wurde bei Hitler in grosser Gesellschaft gefeiert [52]. Im Dezember 1936 bat Schwarz um Bestätigung seiner Auffassung, dass die Hitlerjugend auch nach Erlass des HJ-Gesetzes eine Gliederung der NSDAP bleibe, besonders bez. der vermögensrechtlichen Aufsicht über sie; Hitler billigte diese Auffassung [53]. Schwarz fand doch nicht immer die Unterstützung Hitlers: als er zum Beispiel am 31. Juli 1936 die Reichstagsdiäten auf die Gehalter von Staats- und Komunalbeamten anrechnen lassen wollte, lehnte Hitler dies ein für allemal ab [54].

Aussergewöhnliches Zeichen des Vertrauens in Schwarz ist auch durch folgendes belegt: Hitler unterzeichnete am 2. Mai 1938 sein handgeschriebenes persönliches Testament. Sein gesamtes Vermögen hinterliess er der Partei, die dafür bestimmte Beiträge auszahlen müsste. Testamentsvollstrecker wurde NSDAPSchatzmeister Schwarz, im Falle dessen Ablebens Reichsleiter Bormann. Das Exemplar des Reichskanzleichefs Lammers schrieb vor, im Falle seines Todes sofort Bormann und Schaub zu verständigen [55]. Noch ein Beispiel desselben: Hitler entschied am 15. Oktober 1940 auf Anfrage Bormanns, dass alte bayerische Gerichtsakten des Amtsgerichts München betreffend der NSDAP und betreffend Prozesse Hitlers dem Reichsschatzmeister Schwarz zu übergeben seien, der für bombensichere Aufbewahrung Sorge zu tragen hatte [56].

Am 18. Oktober 1942 unterzeichnete Hitler die Verfügung bez. der Zuständigkeit des Reichsschatzmeisters der NSDAP, (Schwarz), für die Veranlassung von Parteigerichtsverfahren und für die Erstattung von Strafanzeigen im Falle finanzieller Verfehlungen zum Schaden des Parteivermögens [57]. Schon sehr früh trug Schwarz SS-Ehrenränge - die unentwegten Erhöhungen dieser Ränge machten ihn übrigens der SS gegenüber nicht zahlungswilliger. Am 20. April 1942 wurde er letztlich SS-Oberstgruppenführer (zuvor hatte Himmler diese sehr hohe Ernennung am 5/4 mit Hitler besprochen [58]). Je mehr sich die SS im Laufe ihrer Entwicklung aus dem Gesamtverband der NSDAP löste, desto weniger Berührungspunkte gab es zwischen Schwarz und dieser - ursprünglich als Gliederung der Partei definierten - Organisation. Schwarz war offenbar machtlos gegen diese immer weitergehende Verselbständigung der SS, auch in finanzieller Hinsicht. Er setzte ihr von vornherein keinen nennenswerten Widerstand entgegen; im Gegenteil. Durch diese Haltung fielen dann alle unnötigen Machtkämpfe mit der SS fort [59].

Doch: im Januar 1941 erreichte Schwarz allerdings, dass Himmler die schwarzen Kassen der Waffen-SS, die laut Schwarz unzulässig waren, auflöste [60]. Und im Dezember 1941 beschwerte Schwarz sich bei Himmler ferner über verbotene Sammeltätigkeiten innerhalb der SS, über die Überwachung innerhalb seines Amtes durch den SD und über falsche Angaben aus der SS über Einkünfte seines Amtes [61]. Immerhin war das persönliche Verhältnis zwischen Schwarz und Himmler im Allgemeinen sehr gut und Himmlers Dienstkalender [62] verzeichnete manchen Besuch an und Essen mit Schwarz.

Am 5. Juni 1944 verlieh Hitler Schwarz, in Anerkennung seines persönlichen Einsatzes bei den Luftangriffen auf München ( insbesondere am 24/25 April), das Kriegsverdienstkreuz 1. Klasse mit Schwertern [63]. Schwarz mischte sich kaum in die politischen Auseinandersetzungen innerhalb der Partei ein. Das jedem bekannten Fehlen jeglichen politischen Ehrgeizes liess ihn in den Augen der Bewerber der Macht kaum zu einem Rivalen werden. Ihm galt nur die Verwaltung und er blieb stets weit davon entfernt, ein eigenes Machtzentrum aufzubauen. Schwarz stand ja auch nie - wie viele andere Mitarbeiter des Führers - vor der Aufgabe, neben seinem Parteiamt ein Staatsamt übernehmen zu müssen und sein Amt wurde nie in Personalunion mit einem Staatsamt verwaltet. Er konnte seine ganze Arbeitskraft und Erfahrung ausschließlich für die Bewegung einsetzen. Der Nachteil dieser Beschränkung lag, in einer Partei wie die NSDAP, auf der Hand: ihm trat bei vielen politischen Leitern eine deutliche Missachtung entgegen, von der auf der unteren Ebenen auch die Organen seines Amtes betroffen wurden.

Die Hauptschwierigkeiten für den Reichsschatzmeister waren also:

  • einerseits den unpolitischen Charakter seines Ressorts und
  • andererseits sowohl seine Machtbeschneidung der politischen Hoheitsträger bei der Realisierung seiner Rechte, als das Autarkiestreben der mächtigen Einzelorganisationen innerhalb der NSDAP.

Schwarz stellte später rückblickend fest, dass seine Tätigkeit ein nie endender Kampf mit den Politischen Leitern gewesen sei [64]. Letztlich kommt hinzu, dass in einer Organisation wie der NSDAP, die stets ihren dynamischen weltanschaulich-politischen Charakter betonte und in die Vordergrund stellte, die reine Parteiverwaltung gegenüber den höchsten Trägern politische Aufgaben am kürzeren Hebelarm sitzen musste. Dies galt um so mehr, als es Martin Bormann in den letzten Kriegsjahren gelang, das Ressort des Reichsschatzmeisters einzuengen. 1945 war Schwarz noch kurz Kommandeur eines Volkssturmbataillons in Grünwald bei München.

Nach dem Kriege wurde er von den Amerikanern verhaftet und anschließend zunächst in Bad Monsdorf und schließlich im Internierungslager Regensburg inhaftiert. Dort wurde er pausenlos und brutal verhört, weil er seine ganze Administrationen rechtzeitig hatte vernichten können: Buchhaltung und Parteikasse waren verschwunden [65].

Aufgrund seiner schlechten Gesundheit (Magenleiden) konnte er diese Behandlung schließlich nicht mehr ertragen und starb er am 2. Dezember 1947 im Lager, sein Wissen mit ins Grab nehmend. Im September 1948 wurde Schwarz in einem Spruchkammerverfahren posthum als Hauptschuldiger eingestuft und wurde ihm sein Vermögen eingezogen.

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Literatur

Benz, Wolfgang /Herrman Graml / Herrmann Weiss: Enzyklopädie des Nationalsozialismus. München 1997.

Gruchmann, Lothar / Reinhard Weber / Otto Gritschneder (Hrsg.): Hitler; Reden, Schriften, Anordnungen Februar 1925 bis Januar 1933. Band I-VI. München 1992-2003.

Hüttenberger, Peter: Die Gauleiter; Studie zum Wandel des Machtgefüges in der NSDAP. Stuttgart 1965.

Lilla, Joachim: Statisten in Umiform. Die Mitglieder des Reichstags 1933-1945. Ein biographisches Handbuch. Düsseldorf 2004.

Lingg, Anton: Die Verwaltung der NSDAP. München 19414.

Lükemann, Ulf: Der Reichsschatzmeister der NSDAP. Ein Beitrag zur inneren Parteistrucktur. Berlin 1963.

Witte, Peter / Michael Wildt / Martina Voigt: Der Dienstkalender Heinrich Himmlers 1941/42. Hamburg 1999.

Zentner, Christian / Friedemann Bedürftig: Das grossegroße Lexikon des Dritten Reiches. München 1985; Lizenzausgabe Augsburg 1993.

 

Anmerkungen

[1] Personalangaben Schwarz' finden sich in

Benz/Graml/Weiss Enzyklopädie des NS S. 881;

Hitler Reden/Schriften/Anordnungen Bd. I, S. 147 Nt. 4;

Lilla Statisten in Uniform Nr. 1041, S. 603-604;

Lükemann Reichsschatzmeister S. 13-24;

Weiß Biogr. Lex zum Dritten Reich S. 423;

Wistrich Wer war wer S. 320-321;

Witte Dienstkalender Himmlers S. 719;

Zentner/Bedürftig Lex.des Dritten Reiches S. 527.

[2] Tyrell Führer befiehl Nr. 31, S. 81/3; Franz-Willing Hitlerbewegung Bd. 3, S. 222/23.

[3] Franz-Willing Hitlerbewegung Bd. 3, S. 277.

[4] Lükemann Reichsschatzmeister S. 20.

[5] Gordon Hitlerputsch S. 62.

[6] Lükemann Reichsschatzmeister S. 20; Schroeder Er war mein Chef S. 318 Nt. 73.

[7] Schwarz in seinem Bericht vor dem Reichsparteitag 1926 in Lükemann Reichsschatzmeister S. 22.

[8] Gründungsprotokoll in Hitler RSA, Bd. I, Dok. 63, S. 146/47; Satzungen in Hitler RSA, Bd. I, Dok. 64, S. 147/52.

[9] Hitler RSA Bd. I, Dok. 146, S. 461/65.

[10] Tyrell Führer befiehl Nr. 66, S. 174/78; Hitler RSA II/1, Dok. 159, S. 413/28 und 428/37; Goebbels-Tgb. Aufz. Bd. 1/II, S. 250; Orlow History Nazi Party Bd. I, S. 96 in Nt.80 und S. 112 in Nt.143.

[11] Hitler RSA Bd. III/3, Dok. 91, S. 359/63; Goebbels-Tgb. Fragm. I/1 S. 599.

[12] Goebbels-Tgb. Fragm. I/1, S. 614 und S. 618.

[13] Hitler RSA Bd. III/3 S. 209 in Nt. 17.

[14] Hitler RSA Bd. III/3 Dok. 50, S. 207/09.

[15] Hitler RSA Bd. IV/1 Dok. 34 und 35, S. 137/39.

[16] Lingg Verwaltung der NSDAP S. 70.

[17] Hitler RSA Bd. IV/2 Dok. 22, S. 68/9; siehe auch Dok. 33, S. 107/08.

[18] Quelle: Lingg Verwaltung S. 71/2; Hitler RSA Bd. IV/2 Dok. 33, S. 107/08; Lükemann Reichsschatzmeister S. 50/1.

[19] Siehe die Hess-Verfügung 4/33 vom 2. Juni (Lingg) oder 2. Juli (Lükemann) 1933 in Lingg Verwaltung S. 84 und Lükemann Reichsschatzmeister S. 51.

[20] Lükemann Reichsschatzmeister S. 51.

[21] Lükemann Reichsschatzmeister S. 77.

[22] Beispiele in Pool Who financed Hitler S. 156 und S. 247.

[23] Siehe in Aly Reich der kleinen Leute.

[24] Lingg Verwaltung der NSDAP in Kapitel III, S. 72-107.

[25] Goebbels-Tgb. Teil I, Bd. 1/II, S. 72.

[26] Goebbels-Tgb. Teil II, Bd. 14, S. 205.

[27] Diehl-Thiele Partei und Staat im Dritten Reich S. 212 in Nt. 23.

[28] Heim Monologe im FHQ S. 258

[29] Heim Monologe im FHQ S. 291 und 292.

[30] Hüttenberger Gauleiter S. 126.

[31] Lükemann Reichsschatzmeister S. 69-93.

[32] Rundschreiben des Reichsschatzmeisters vom 5. Juli 1934 in Lükemann Reichsschatzmeister S. 70.

[33] Viele Beispiele in Lükemann Reichsschatzmeister S. 69-93.

[34] Zum Verhältnis Schwarz/Hess bzw. Bormann siehe Lükemann Reichsschatzmeister S. 95-105.

[35] Lükemann Reichsschatzmeister S. 149-150.

[36] Lükemann Reichsschatzmeister S. 143-162.

[37] Lingg Verwaltung der NSDAP S. 180/81; Lükemann Reichsschatzmeister S 163-174.

[38] Lingg Verwaltung der NSDAP S. 304/10; allgemein siehe Benz/Graml/Weiss Enzykl. des NS S. 253/54; Zentner/Bedürftig Lexikon des Dr.Reiches S. 254.

[39] Joachimsthaler Hitlers Liste S. 97 (Auszug); Lang Der Sekretär S. 451.

[40] Siehe Heim Monologe im FHQ S. 222, 258 und 291/92.

[41] Reibel Fundament der Diktatur S. 266/67.

[42] Lükemann Reichsschatzmeister S. 180; Volz Daten8 S. 60; ARK-Regierung Hitler Bd. II-1 S. 118 in Nt. 4; Lingg Verwaltung der NSDAP S. 89/2.

[43] Hüttenberger Gauleiter S. 126.

[44] ARK-Regierung Hitler Bd. II/1 S. 322 in Nt. 14; Dok. Münch Gesetze, Dok. 38, S. 80/1; NCA Bd. IV, Dok. 1725PS, S. 224/26; ARK-Reg.Hitler Bd. I/2, S. 1285 Nt. 4; Lingg Verwaltung der NSDAP S. 93/6.

[45] Gliederungen der NSDAP waren SA, SS, NSKK, HJ, NSStB, NSDtD und NS-Frauenschaft; sie hatten keine eigene Rechtspersönlichkeit und waren zivil- und vermögensrechtlich mit der Partei identisch. Der NSDAP angeschlossenen Verbände waren NS-Ärztebund, NSLB, NSRB, BNSDJ, NSV, NSKOV, Reichsbund dt. Beamten, NS-Bund dt. Techniker und DAF (einschließlich KdF); rechtlich selbständige Organisationen, von der NSDAP politisch geführt. Den Status von betreuten Organisationen hatten der Reichsnährstand und der Dt. Gemeindetag. Benz u.a. Enzykl. des NS S. 606.

[46] Lükemann Reichsschatzmeister S. 25.

[47] Zum Mitgliederwesen siehe Lükemann Reichsschatzmeister S. 30-42, Lingg Verwaltung der NSDAP S. 144-179 und Schäfer NSDAP S. 35-40.

[48] Zentner/Bedürftig Lexikon des Dritten Reiches S. 79; Lingg Verwaltung der NSDAP S. 176/78.

[49] Zu den rechtlichen Befugnissen siehe Lükemann Reichsschatzmeister S. 42-44, zum Revisionsrecht S. 46-48.

[50] ARK-Regierung Hitler Bd. II/1 Dok. 19, S. 83/5; siehe zum Beitragswesen Lingg Verwaltung der NSDAP S. 194/202 und Lükemann Reichsschatzmeister S. 44-46.

[51] Hüttenberger Gauleiter S. 127/30.

[52]Quelle: Goebbels-Tgb. Aufz. Bd. 3/I, S. 336

[53] ARK-Regierung Hitler Bd. III, Nr. 562*, S. 907/08.

[54] Die NSDAP rechnete ihren hauptamtlichen Parteiangestellten diese Aufwandsentschädigungen auf ihr Gehalt an und bezahlte nur noch die Differenz aus. Schwarz wollte eine gleiche Behandlungsweise für Beamte erzielen. LIT: Hubert Uniformierter Reichstag S. 312/13.

[55] Weinberg Private Testament S. 417/19; Sudholt Test. S. 1531; Maser Briefe/Notizen S. 157/67.

[56] Deuerlein Dokumente Hitlerputsch S. 118. Die 536 Akten sind am 24/4/45 sämtlich verbrannt worden.

[57] Moll Führer-Erlasse Dok. 203 (numeriert Verfügung 17/42), S. 287/88; Lükemann Reichsschatzmeister S. 34 (numeriert Verfügung 7/42).

[58] Witte Dienstkalender Himmlers S. 392. Weiter gab es nur noch drei (und zwar nícht Ehren-) SS-Oberstgruppenführer: Sepp Dietrich, Paul Hausser und Kurt Daluege.

[59] Zum Verhältnis mit Himmler und der SS siehe Lükemann Reichsschatzmeister S. 134/36 und kurz in Breitmann Architect of Genocide S. 184.

[60] Witte Dienstkalender Himmlers S. 101 n Nt. 4.

[61] Hüttenberger Die Gauleiter S. 176/77; Witte Dienstkalender Himmlers S. 280 in Nt. 1.

[62] Witte u.a. Dienstkalender Heinrich Himmlers 1941/42: siehe Stichwort 'Schwarz' im Register, S. 761.

[63] Bormanns Brief in Lange Der Sekretär S. 485.

[64] Aussage vor dem amerikanischen Armee am 1. April 1947, in Lükemann Reichsschatzmeister S. 193.

[65] Pool Who financed Hitler S. 255.